Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach der ursprünglichen Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Bitte beachten Sie Folgendes: Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlweise kalkuliert, sodass auch ein Zinseffekt berücksichtigt sein kann. Beispielsweise kann bei Umstellung von jährlicher auf monatliche Zahlweise bei konventionellen Produkten mit einem Monatsbeitrag in Höhe von einem Zwölftel des Jahresbeitrags Ihre garantierte Erlebensfallleistung sinken. Bei fondsgebundenen Verträgen empfehlen wir grundsätzlich monatliche Zahlweise. Ihre Betreuungsstelle berät Sie hierzu gerne fachkundig.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihre Änderungswünsche bearbeitet wurden.