Kündigung im Schadenfall:
Eine Kündigung im Schadenfall ist bis 4 Wochen nach Abschluss des Schadens möglich, mit sofortiger Wirkung oder zu einem beliebigen Datum, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Eigentumswechsel:
Die Versicherung geht nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer über. Als Zeitpunkt des Eigentumswechsels gilt bei einem regulären Verkauf der Tag der grundbuchamtlichen Eintragung. Den neuen Eigentümer müssen wir über den Versicherungsvertrag und die Rechtslage informieren.
Kündigung zum Ablauf oder wegen Beitragsanpassung: Sollte ein Kreditgeber vorhanden sein, benötigen wir dessen Zustimmung zur Kündigung. Sie können uns diese auch direkt mit Ihrer Kündigungsabsicht einreichen.
Wir nehmen Ihre Kündigungsabsicht entgegen, prüfen Ihre individuellen vertraglichen Optionen und setzen uns wieder mit Ihnen in Verbindung.